81 Mio. Euro an KfW-Krediten unterstützen während der Pandemie in den Landkreisen TS und BGL den Erhalt von Arbeitsplätzen

11. November 2020

Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Bärbel Kofler zu den aktuellen Zahlen (Stand 30.09.2020) der KfW-Förderbank: „Ein Teil der vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie sind die über die KfW-Förderbank abgewickelten Kredite. In meinem Wahlkreis wurden im Berchtesgadener Land über die verschiedenen Kreditprogramme bis Ende September 31,5 Mio. Euro und im Landkreis Traunstein 49,5 Mio. Euro an Kreditzusagen erteilt."

Im Rahmen der Corona-Hilfe beteiligt sich die KfW jenseits dieser Programme zudem an Finanzierungen, die nicht auf dem Weg der Bankdurchleitung, sondern im Konsortium mit anderen Banken direkt an Unternehmen vergeben werden. Die Unterstützung des Bundes für Start-Ups wird über die KfW Tochter KfW Capital bzw. über die Landesförderinstitute durchgeführt. Über Landesförderinstitute unterstützt die KfW mit Globaldarlehen ferner auch soziale Unternehmen. Im Rahmen der Corona-Hilfe wird außerdem der KfW-Studienkredit seit Mai (bis zum 31.03.2021) zum Nullzins angeboten. Darüber hinaus engagiert sich die KfW mit Corona-Hilfen auch in Entwicklungs- und Schwellenländern und hat hier bereits 1 Mrd. EUR zugesagt.

Kofler weiter: "Die Kredite des KfW-Sonderprogramms sind aber nur ein Baustein der Hilfsprogramme. Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November haben wir erst letzte Sitzungswoche eine weitere zentrale Unterstützung geschaffen. Sie unterstützt Unternehmen, Betriebe, aber auch, und das ist mir besonders wichtig, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Natürlich können auch Hotels und Gaststätten diese Gelder beantragen. Die Betroffenen erhalten dann 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahrsvergleichszeitraums. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich circa 10 Milliarden Euro haben. Und das zusätzlich zu den bereits geschaffenen Möglichkeiten des Kurzarbeitergeldes, den steuerlichen Erleichterungen oder den anderen KfW-Sonderprogrammen. Mit der verlängerten Überbrückungshilfe, den steuerlichen Hilfsmaßnahmen wie der Senkung der Umsatzsteuer oder der Steuerfreistellung von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes, dem Unterstützungspaket für Start-ups, dem Kurzarbeitergeld oder dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung unternimmt die Bundesregierung weitere große Anstrengungen, die Auswirkungen der Pandemiefolgen einzudämmen.“

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