Bärbel Kofler: Mindestlohn braucht Kontrolle

12. März 2015

Rund 3,7 Millionen Menschen in Deutschland profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Nach einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) stehen 81% der Deutschen Bürgerinnen und Bürger hinter der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. Kaum ist jedoch das Gesetz in Kraft kritisieren Arbeitergeber die sogenannte Aufzeichnungspflicht, die besagt, dass Arbeitgeber die täglich geleistete Arbeitszeit ihrer Beschäftigen erfassen müssen, um die Einhaltung des Mindestlohns auch kontrollieren zu können.

„Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten sind notwendig, damit der Mindestlohn eingehalten wird“, erklärt die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Kofler. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten ein Weg sein kann Mindestlöhne zu umgehen. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Kofler.

Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1.1.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen. Außerdem kann der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. Nebenbei müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits seit dem Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes im Jahr 1994 ihre über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen. Weitergehende Pflichten zur Aufzeichnung bestanden darüber hinaus auch beispielsweise im Baugewerbe, die allgemein verbindliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zahlen. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, argumentiert Bärbel Kofler.

„Nur indem die Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentiert wird, lässt sich Armut bei Arbeitnehmern wirklich verhindern“, führ Bärbel Kofler weiter an. „Vielfach leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht schieben wir dieser Praxis nun einen Riegel vor “, ergänzt die heimische Abgeordnete.

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