Bärbel Kofler: Rund 10.500 Menschen im Berchtesgadener Land/19.000 Menschen im Landkreis Traunstein profitieren vom Mindestlohn!

03. Juli 2014

Der Bundestag verabschiedet am Donnerstag das Tarifautonomiestärkungsgesetz – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Branchen, in Ost und West gleich. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen in unserem Land. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik. Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte ab 2015 in unserem Land. „Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Berchtesgadener Land mehr Einkommensgerechtigkeit. Niedriglöhne gehören endlich der Vergangenheit an“, erklärt Bärbel Kofler, SPD-Bundestagsabgeordnete.

„Laut einer 2013 veröffentlichten Studie der Gewerkschaften ver.di und NGG profitieren im Berchtesgadener Land rund 10.500 Menschen vom Mindestlohn, rechnet man die knapp 4000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einem Nettolohn unter 6,50 Euro und die über 6.500 Minijobber mit einem Nettolohn unter 8,50 Euro zusammen. Im Landkreis Traunstein profitieren knapp 19.000 Menschen vom Mindestlohn, rechnet man die über 7.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einem Nettolohn unter 6,50 Euro und die knapp 11.500 Minijobber mit einem Nettolohn unter 8,50 Euro zusammen. Sie alle werden mit dem Mindestlohn mehr Geld im Geldbeutel haben“, erläutert die heimische Bundestagsabgeordnete.

Der Mindestlohn wird für alle Branchen, in Ost und West gleich, gelten und es wird keine Ausnahmen sondern nur Übergangsregelungen geben. Für Zeitungszusteller wird es eine Regelung geben, die de facto einen Mindestlohn bedeutet. Denn auch für die Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab dem 1. Januar 2017 bekommen sie 8,50 Euro. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um“, sagt Kofler. Die skizzierten Übergänge bedeuten, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrages eingehalten werden und sich die Situation für vier Millionen Menschen sogar verbessert.

Schluss macht die SPD mit der „Generation Praktikum“. Die SPD fordert seit Jahren faire Regeln für Praktika. Deswegen bekommen auch Praktikantinnen und Praktikanten zukünftig den Mindestlohn, ein Hangeln von Praktikum zu Praktikum mit einem Berufsabschluss in der Tasche wird es so nicht mehr geben. Überall dort, wo Menschen noch in Ausbildung oder Studium sind, wo also eher das Lernen als das Arbeiten im Vordergrund steht, muss es andere Regeln geben. Ausgenommen vom Mindestlohn sind daher lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. Über diese Grenze hinaus gibt es den Mindestlohn auch für freiwillige Praktika vor einem Abschluss. „Besonders erfreulich sind die Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten“, so Kofler. Dazu zähle zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.

Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Erstmals wird die Kommission im Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine Anpassung beschließen. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung. Steigen die Tarife, wird also auch der Mindestlohn steigen. „Mit dem Mindestlohn bekommt Arbeit ihre Würde zurück“, erklärt Bärbel Kofler.

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