Die heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Bärbel Kofler begrüßt, dass die SPD-Fraktion ein Gesetz für Musterklagen durchgesetzt hat. "So sind Verbraucherinnen und Verbraucher gerade nicht mehr hilflos vermeintlich übermächtigen Konzernen ausgesetzt. Ganz aktuell hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) in Kooperation mit dem ADAC gleich am 01.11.2018 eine Musterklage gegen VW eingereicht. Das war wichtig, damit die zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen getäuschter VW-Kundinnen und Kunden abgewendet werden kann," erläutert Kofler und ruft die Geschädigten in der Region auf, ihre Rechte geltend zu machen.
"In diesem Musterverfahren hat das Bundesamt für Justiz nun das Klageregister eröffnet. Ab sofort können sich Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos zum Musterverfahren anmelden. Das geht ganz einfach unter www.bundesjustizamt.de/klageregister. Die Eintragung sollte so rasch wie möglich erfolgen, denn zum einen wird zwei Monate nach Eröffnung des Registers Bilanz gezogen. Bis dahin müssen sich mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher eingetragen haben. Zum anderen endet dann die Möglichkeit der Eintragung einen Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung. Wer also nicht regelmäßig den Terminplan des Gerichts beobachten möchte, sollte die, im Übrigen kostenlose, Eintragung am besten gleich vornehmen. Weitere Informationen findet man beim klageführenden vzbv", so Kofler.