Bärbel Kofler: Tariftreue stärkt faire Löhne und schützt unsere heimischen Betriebe

25. Februar 2026

Der Deutsche Bundestag beschließt in dieser Woche das Bundestariftreuegesetz. Für die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Bärbel Kofler ist das ein wichtiger Schritt für mehr Lohngerechtigkeit und fairen Wettbewerb. „Öffentliche Aufträge dürfen nicht an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten schlecht bezahlen. Steuergeld muss gute Arbeit sichern und nicht Lohndumping fördern“, erklärt Kofler.

Hintergrund ist die seit Jahren sinkende Tarifbindung in Deutschland. Während früher rund drei Viertel der Beschäftigten unter einen Tarifvertrag fielen, ist es heute nur noch etwa die Hälfte. „Diese Entwicklung können wir nicht einfach hinnehmen. Tarifverträge stehen für faire Löhne, Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Sie sind ein Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft“, so Kofler.

Mit dem Gesetz wird das Investitionsprogramm des Bundes in Höhe von 500 Milliarden Euro an klare soziale Standards geknüpft. Wer künftig öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge oder Konzessionen des Bundes erhält, muss den eingesetzten Beschäftigten die einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen gewähren. Das betrifft nicht nur das Entgelt, sondern auch weitere Lohnbestandteile wie Zulagen oder Weihnachtsgeld sowie Regelungen zu Urlaub, Arbeitszeiten und Ruhezeiten bei längeren Aufträgen. Die Vorgaben gelten entlang der gesamten Auftragskette und müssen auch von Subunternehmen eingehalten werden.

„Gerade in unserer Region mit vielen tarifgebundenen mittelständischen Betrieben ist das ein starkes Signal“, betont Kofler. „Unternehmen, die ordentlich zahlen und gute Arbeitsbedingungen bieten, dürfen keinen Wettbewerbsnachteil haben, nur weil andere sich nicht an Tarifstandards halten.“

Die Umsetzung soll praktikabel und unbürokratisch erfolgen. Unternehmen müssen die Einhaltung der tariflichen Mindestarbeitsbedingungen vertraglich zusichern und dokumentieren. Dabei kann in der Regel auf ohnehin vorhandene Unterlagen wie Lohnabrechnungen zurückgegriffen werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Zertifizierung. Gleichzeitig wird die Einhaltung kontrolliert. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen, die Kündigung des Auftrags oder der Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren.

Auch europarechtlich ist der Schritt folgerichtig. Die Europäische Union fordert Mitgliedstaaten mit niedriger Tarifabdeckung ausdrücklich auf, Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung zu ergreifen. „Deutschland geht hier mit gutem Beispiel voran“, so Kofler.

„Wer gute Arbeit leistet, hat gute Löhne verdient. Mit der Tariftreue sorgen wir dafür, dass Investitionen des Bundes nicht nur Brücken, Straßen und Infrastruktur stärken, sondern auch den sozialen Zusammenhalt. Davon profitieren Beschäftigte, verantwortungsvolle Unternehmen und unsere gesamte Region“, ist sich Kofler sicher.

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