Die Corona-Massenausbrüche in deutschen Schlachtbetrieben haben noch einmal sehr deutlich gemacht: Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind nicht hinnehmbar! Dubiose Vertragsstrukturen, Sub-Sub-Sub-Unternehmen, Billiglöhne - hier werden systematisch Profite auf den Rücken der Beschäftigten gemacht.
Am Donnerstag wird im Bundestag erstmals das Arbeitsschutzkontrollgesetz debattiert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: "Gezielte Kontrolle und klare Verhältnisse sind das Gebot der Stunde. Deshalb werden wir den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit beenden, mehr Kontrollen und höhere Bußgelder einführen, Arbeitszeit elektronisch erfassen lassen und auch branchenübergreifend Standards für die Unterkünfte festlegen. Wir sorgen so dafür, dass die Arbeitgeber wieder unmittelbare Verantwortung für ihre Leute haben - und sich nicht hinter Sub-Konstruktionen wegducken können."
Was heißt das konkret?
In der Schlachtung und Verarbeitung dürfen ab Januar nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Unternehmens arbeiten.
Werkverträge (ab 1. Januar 2021) und Leiharbeit (ab 1. April 2021) werden verboten.
Arbeitsschutzrecht-, Hygiene- und Tierschutzvorschriften werden deutlich strenger kontrolliert.
Bei der Unterbringung der Beschäftigten werden Mindeststandards sichergestellt.