Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt – Entlastung für Altenmarkt und Obing rückt näher. Öffentlichkeitsbeteiligung ab 21. März

16. März 2016

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Bärbel Kofler freut sich, dass die von ihr seit langem unterstützten Ortsumfahrung von Obing, die Ortsumfahrung mit dem Aubergtunnel von Altenmarkt und der Ortsumfahrung Tacherting/Trostberg im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf “ eingestuft ist. „Für die Menschen in Obing, Altenmarkt, Tacherting und Trostberg werden diese Projekte dringend nötige Entlastung bringen. Maßnahmen, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf “ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden“, so Bärbel Kofler.

Die gute Bewertung der Maßnahmen mache deutlich, welche Bedeutung diese Ortsumfahrungen nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes hat.

Mit Bedauern nahm die SPD-Bundestagsabgeordnete zur Kenntnis, dass trotz des Einsatzes von allen Seiten für den Bahnausbau der Strecke München-Mühldorf-Freilassing zwischen Markt Schwaben und Freilassing nur die Elektrifizierung der Strecke im vordringlichen Bedarf steht. Selbst Begegnungsabschnitte sind auf diesem Streckenabschnitt vorerst nicht vorgesehen, sondern finden sich in der Kategorie "Vorhaben des potentiellen Bedarfs" wieder und sollen bei positiver Bewertung die Maßnahme „ergänzen“. „Die DB AG plant den komplett zweigleisigen und elektrifizierten Ausbau der gesamten Strecke, weil sie aus guten Gründen die Kapazität der Strecke erhöhen will. Diesen Plänen erteilt nun das Bundesverkehrsministerium eine Absage. Besserer Personenverkehr, Entlastung der Brennerstrecke und der Strecke Salzburg-Rosenheim, sowie bessere Anbindung des Chemiedreiecks wurden meiner Ansicht nach nicht ausreichend gewürdigt. Umso wichtiger ist es sich jetzt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ab dem 21. März für diese Strecke weiter einzusetzen“, so Bärbel Kofler, die auch ihre parlamentarischen Möglichkeiten in den Beratungen weiter ausnutzen will.

Zu der Einstufung der A 8 vom Inntal bis Traunstein/Siegsdorf in den „vordringlichen Bedarf-Engpassbeseitigung“ als ÖPP-Projekt betonte Kofler, dass dies nach wie vor nicht ihre Position sei. Sie setze sich weiter für den vier plus zwei-spurigen Ausbau, d.h. Anbau von Standstreifen und bestmöglichen Lärmschutz für die Anwohner in der Region ein.

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).​

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