Immer noch werden Frauen und Männer für die gleiche und gleichwertige Arbeit nicht gleich bezahlt. Die Lohnlücke liegt in Deutschland bei 21 Prozent. Im europäischen Vergleich gehört Deutschland damit zu den Schlusslichtern in Sachen Entgeltgleichheit. Dabei ist das Gebot „Gleiches Entgelt von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit“ seit 1957 als einer der Grundsätze der Europäischen Union geltendes Recht. In der betrieblichen Praxis und auf dem Gehaltszettel von Frauen hat sich das noch nicht niedergeschlagen.
„Bundesministerin Manuela Schwesig hat deshalb einen Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, durch mehr Transparenz die Voraussetzung für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern zu schaffen. Denn viele Frauen wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen, oder sie können dies nicht nachweisen“, so die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Bärbel Kofler und führt weiter an: „Daher enthält der Gesetzentwurf einen individuellen Auskunftsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wenn eine ungleiche Bezahlung vorliegt, kann die Beschäftigte eine gleiche Bezahlung einfordern oder einklagen. Zudem sind für Unternehmen ab 500 Beschäftigten eine Berichtspflicht und verbindliche betriebliche Prüfverfahren zur Entlohnungspraxis vorgesehen. Das Ziel: ungleiche Bezahlung aufdecken und beseitigen.“
Bildunterschrift: Frauen verdienen 100% - Bärbel Kofler unterstützt den aktuellen Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz von Bundesministerin Manuela Schwesig.
Foto: Andreas Amann