Vor kurzem hat die Deutsche Rentenversicherung begonnen, ihre jährlichen Schreiben zur Rentenanpassung zu verschicken. Im Zusammenhang mit der im Rahmen des Rentenpaktes beschlossenen sogenannten Mütterrente kommt es dabei leider bei vielen Rentnerinnen und Rentner zu bedauerlichen Irritationen. In dem Schreiben zur Rentenanpassung wird auf der ersten Seite - wie auch schon in den vergangenen Jahren - der Betrag für die schon bisher angerechneten Kindererziehungszeiten gesondert ausgewiesen: “Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab 01.07.2014 monatlich xxx Euro Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten.“
Dieser Betrag hat mit der Mütterrente jedoch nichts zu tun, weil die Deutsche Rentenversicherung aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage war, den sich aus Mütterrente jeweils ergebenen Zuschlag an Entgeltpunkten bereits bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 zu berücksichtigen. Die Gründe sind auf der dritten Seite der Rentenanpassungsmitteilung kurz dargestellt. Die Mütterrente wird für Mütter (oder Väter), deren Rente vor Juli 2014 begonnen hat, rückwirkend zum 1. Juli diesen Jahres neu berechnet. Hierüber erhalten die betroffenen Rentnerinnen und Rentner in den nächsten Monaten einen gesonderten Bescheid und eine Nachzahlung für die Monate ab Juli 2014. Wegen der Vielzahl der Fälle wird dieses einige Zeit in Anspruch nehmen. Da alle Fälle von Amts wegen aufgegriffen werden, bedarf es keines gesonderten Antrages.