In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern herrschen immer noch schwierige Arbeits- und Produktionsbedingungen: es gibt keine existenzsichernde Löhne, die gesetzlichen Arbeitszeiten werden nicht eingehalten, die Arbeitsbedingungen z.B. von Minenarbeitern sind oft besonders gesundheitsgefährdend, es kommt teilweise zu Kinderarbeit und im schlimmsten Fall zu katastrophalen Unfällen wie dem Einsturz von Texilfabriken wie zuletzt in Rana Plaza in Bangladesch im Jahr 2013.
Auf der großen Konferenz der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema „Menschenrechtliche und soziale Verantwortung von Unternehmen“ am 5. Februar wollen wir mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutieren, welche Maßnahmen geeignet sind für eine Verbesserung der weltweiten Arbeits- und Produktionsbedingungen und für mehr Transparenz in den Lieferketten. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie die bisherige freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen fortgeführt werden kann. Denn bei allen anstehenden Entscheidungen, sei es der staatlichen und privaten Wirtschafts- und Handelskooperation mit Entwicklungs- und Schwellenländern, den aktuellen EU-Richtlinien und Verordnungen zu Konfliktmineralien und CSR oder einem Textilsiegel zeigt sich: Wenn wir in einem überschaubaren Zeitraum mit freiwilligen Verpflichtungen nicht weiter kommen, ist das Parlament als Gesetzgeber gefordert, gesetzliche Vorgaben zu machen, damit soziale und menschenrechtliche Standards besser als bisher eingehalten werden.
Auch in anderen europäischen Ländern wie in Frankreich oder in der Schweiz ist die Diskussion um eine gesetzliche Verankerung der Sorgfaltspflichten für Unternehmen in vollem Gange. Im Europäischen Jahr der Entwicklung wollen wir die Chance nutzen, das Thema „Gute Arbeit weltweit“ und die Frage der Wertschöpfungsketten auf die Agenda des G7-Gipfels unter deutscher Präsidentschaft zu setzen, um unserem Anspruch an eine Vorreiterrolle Deutschlands endlich wieder gerecht zu werden.
Erste, aber entscheidende Schritte haben wir bereits gemacht mit unserem vom Deutschen Bundestag angenommenen Antrag „Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden“ und der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung unter Federführung des Auswärtigen Amtes begonnen hat, mit dem Nationalen Aktionsplan endlich einen Ordnungsrahmen für eine verbesserte Unternehmensverantwortung im Bereich des Menschenrechtsschutzes zu entwickeln.