„Mit dieser Rentenreform werden die Lebensleistungen von langjährig Beschäftigten und Müttern anerkannt. Die Arbeitsministerin Andrea Nahles hat ein wichtiges Wahlversprechen durchgesetzt“, kommentiert Bärbel Kofler die heutige Zustimmung des Bundestags zum Rentenpaket. "Wer ab 1. Juli mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, der hat lange und hart dafür gearbeitet. Und das unter wesentlich anstrengenderen Arbeitsbedingungen als heute: mit niedrigerem Arbeitsschutz, weniger Urlaubstagen und höheren Wochenarbeitszeiten. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, solche Lebens- und Arbeitsleistungen auch finanziell besser anzuerkennen. Es ist außerdem sichergestellt, dass eine Frühverrentungswelle vermieden wird“, so Bärbel Kofler.
Das Rentenpaket besteht laut Bärbel Kofler aus vier wesentlichen Komponenten: der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 63), der verbesserten Erwerbsminderungsrente, einem erhöhten Reha-Budget, sowie der „Mütterrente“ für Mütter oder Väter, deren Kinder nach 1992 geboren wurden.
Im Rentenpaket ist klargestellt, dass die Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I prinzipiell unbegrenzt angerechnet werden. „Wir passen die Rente den geänderten Arbeitsverhältnissen in der heutigen Arbeitswelt an“, so Andrea Nahles heute im Bundestag. Somit können besonders langjährig Versicherte, trotz Unterbrechungen des Arbeitslebens durch Arbeitslosigkeit die abschlagsfreie Rente bei 45 Beitragsjahren in Anspruch nehmen. Um Missbrauch durch Frühverrentung auszuschließen, wird es eine sogenannte rollierende Stichtagsregelung geben. Diese Regelung sieht vor, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor der abschlagsfreien Rente ab 63 nicht mehr mitgezählt werden. Eine Ausnahme gilt für Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges, wenn das Unternehmen in Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde.