Dr. Bärbel Kofler zum Tag der Arbeit am 1. Mai

27. April 2018

Anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag der Arbeit betont die SPD-Bundestagsabgeordnete und Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler die Bedeutung der Arbeitnehmerrechte: „Für mich steht außer Frage, Arbeitnehmerrechte sind Menschenrechte! Das gilt in Deutschland und weltweit, der fünfte Jahrestag des verheerenden Einsturzes der Rana-Plaza-Textilfabrik in Bangladesch mit 1.100 Todesopfern und 2.500 Verletzten führt uns das diese Woche wieder drastisch vor Augen.

Das Unglück ist zum Mahnmal für katastrophale Arbeitsbedingungen in der globalen Textilbranche geworden. Nicht zuletzt durch meine persönlichen Erfahrungen in einer Textilfabrik in Indien liegt mir daher der seit Dezember 2016 gültige Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung (NAP) sehr am Herzen. Falls die Überprüfung der Umsetzung des NAP bis zum Jahr 2020 ergibt, dass nicht mindestens 50% der Unternehmen die im NAP verankerten Sorgfaltspflichten hinreichend erreichen, sieht der Koalitionsvertrag gesetzliche Regelungen vor. Dafür habe ich mich in den Koalitionsverhandlungen persönlich erfolgreich einsetzen können. Auch im Auswärtigen Amt befassen wir uns mit dieser Thematik. So traf ich mich diese Woche mit dem Arbeitsstab „Internationale Arbeitnehmerrechte- und fragen“ um zu besprechen, wie Regierungen, Unternehmen und Gewerkschaften als Akteure zur Wahrung fundamentaler Arbeitnehmerrechte beitragen können.“

Die heimische Bundestagsabgeordnete wird in der kommenden Woche an den Feiern des DGB zum Tag der Arbeit in Traunstein und Traunreut teilnehmen.