Dr. Bärbel Kofler, MdB zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

14. Juli 2020

„Auch das Ergebnis der zweiten Fragerunde zeigt erneut, dass nur mit einem Sorgfaltspflichtengesetz Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen in der gesamten Kette gewährleistet werden können.

Denn auch im Sommer 2020 erfüllen die meisten Unternehmen in Deutschland ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht noch nicht ausreichend. Menschenrechte sind kein Luxus und nicht verhandelbar. Ein Gesetz in Deutschland sollte Unternehmen verpflichten, ihrer Verantwortung in der gesamten Produktions- und Lieferkette besser als bisher gerecht zu werden. Und zwar, indem sie künftig prüfen müssen, ob sich ihre unternehmerischen Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken, und indem sie angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Darüber hinaus sollten auch Unternehmen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, ihrer Verantwortung in der Produktions- und Lieferkette besser als bisher gerecht zu werden, keinen Wettbewerbsnachteil haben, wenn sie Menschenrechte achten. Die Zeit ist mehr als reif für ein Lieferkettengesetz.“