Endlich mehr Schutz für die Beschäftigten in der Fleischindustrie – Bärbel Kofler begrüßt anstehende Verabschiedung des Arbeitsschutzkontrollgesetz

15. Dezember 2020

„Die Corona-Pandemie hat den Finger in eine bekannte Wunde gelegt: Die Arbeits- und Lebensbedingungen von vielen Beschäftigten in den Industriebetrieben der Fleischbranche sind vielfach untragbar. Wir haben nun endlich den Widerstand der Industrieverbände überwinden können und werden mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz die Beschäftigten besser schützen. Die Zahlen der Berufsgenossenschaft, die das Bundesarbeitsministerium vorgelegt hat, sind schockierend. Niemand kann mehr leugnen, dass die tausenden Corona-Infektionen in der Fleischindustrie in direktem Zusammenhang zum Geschäftsmodell der Fleischindustrie stehen. Das sind oft ausbeuterische Zustände. Besonders erschreckend ist, dass bei den Corona-Infektionen auch Unterschiede zwischen Stammbelegschaften, Werkvertragsbeschäftigten und Leiharbeitern festgestellt werden“, so Kofler.

Ab dem 1. Januar sollen dann Werkverträge, ab dem 1. April kommenden Jahres dann Leiharbeit in der Fleischindustrie im Kerngeschäft verboten sein. „Leider hat auch der Corona-Ausbruch letzte Woche in einem Fleischbetrieb in Traunstein mit über 40 infizierten Personen gezeigt, dass diese Betriebe Corona-Hot-Spots sind. Ich hoffe sehr, dass die Betroffenen die Krankheit gut überstehen. Gesundheits- und Arbeitsschutz sind eindeutig Unternehmerpflichten. Sie werden leider nicht immer wahrgenommen. Bei Kontrollen in Nordrhein-Westfalen wurden zuletzt neben Überbelegungen und fehlendem Desinfektionsmittel auch Schimmelpilze, Einsturzgefahr, undichte Dächer, Ungezieferbefall und Brandschutzmängel festgestellt. Die betroffenen Firmen nehmen eine Gefährdung der Gesundheit offenbar bewusst in Kauf“, so Kofler weiter.

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz werden künftig Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie genauso verboten, wie die Leiharbeit beim Schlachten und Zerlegen. In der Fleischverarbeitung gilt auch ein grundsätzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Nur per Tarifvertrag können in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet Vereinbarungen getroffen werden. "Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche mit wenigen Tarifverträgen und baut deshalb die Rechte der Arbeitnehmer aus. Wir grenzen das Handwerk klar ab: Die Metzgerei um die Ecke betrifft unser Gesetz nicht. Kleine Handwerksbetriebe sind explizit von den strengeren Vorschriften ausgenommen. Wer weniger als 50 Menschen beschäftigt, ist von den Verschärfungen nicht betroffen. Das Verkaufspersonal zählt dabei nicht mit. Denn diese Betriebe waren in der Vergangenheit nie das Problem. Was wir mit diesem Gesetz beenden, sind die oft miserablen Zustände in den Fleischfabriken – und das ist höchste Zeit“, erläutert Kofler.

Arbeitsschutzkontrollgesetz kommt

Dringend nötig aus Sicht der heimischen Abgeordneten sind engmaschigere Kontrollen auch in Bayern: „Die bayerische Landesregierung konnte der SPD-Landtagsfraktion auf Anfrage im vergangenen Mai keinerlei Zahlen nennen, wie viele Beschäftigte in Bayern als Werkvertragsarbeiterinnen oder -arbeiter in der Fleischindustrie arbeiten. Die Länder sind mit Blick auf den Gesundheitsschutz mit ihren Gesundheitsämtern gefordert. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben deshalb ein Konzept beschlossen, das die Gesundheitsämter langfristig stärken soll.“