Das Lieferkettengesetz kommt!

12. Februar 2021

Menschenrechtsschutz und faire Arbeitsbedingungen müssen entlang der gesamten Lieferketten gelten. Das Lieferkettengesetz wird Unternehmen in Zukunft verpflichten, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im gesamten Produktionsprozess nachzukommen. Die Einhaltung von Menschenrechten ist keine Frage von Freiwilligkeit mehr. Wir leisten durch die verbindlichen Regeln einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit und schließen eine Schutzlücke.

Seit vielen Jahren habe ich mich für verbindliche gesetzliche Regelungen zur Stärkung von Menschenrechten entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen stark gemacht. Ich freue mich daher sehr, dass das Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird.

Durch die Einrichtung von staatlichen Kontrollbehörden und Vor-Ort-Kontrollen in Unternehmen soll die Umsetzung des Lieferkettengesetzes gewährleistet werden. Bei Verstößen können Buß- und Zwangsgelder verhängt werden, die in einen Fonds zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfalt fließen sollen. NGOs und Gewerkschaften sollen zukünftig die Möglichkeit haben, Betroffene vor Gericht zu vertreten. Unternehmen erhalten durch das Gesetz endlich Rechtssicherheit für ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Und wer sich bereits jetzt für Menschenrechtsschutz entlang der Lieferkette einsetzt, wird zukünftig im Wettbewerb nicht mehr benachteiligt. Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten ab 2023 für Unternehmen ab 3000 MitarbeiterInnen, ab 2024 dann auch für Unternehmen ab 1000 MitarbeiterInnen. Es kommt in der Umsetzung darauf an, dass das Gesetz Wirkung entfalten kann. Ich sehe dies auch als einen Auftrag für uns, dies immer wieder zu überprüfen.

Ebenso ist zu begrüßen, dass die EU-Kommission noch in diesem Jahr einen Vorschlag für EU-weite gesetzliche Regelungen machen möchte. Die Bundesregierung setzt mit dem geplanten Beschluss des Lieferkettengesetzes noch in dieser Legislaturperiode erstmals ein Gesetz zur unternehmerischen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten um. Bereits der vom Kabinett im Dezember 2016 beschlossene "Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) formulierte die klare Erwartung an alle deutschen Unternehmen, ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Überprüfung der bisherigen Maßnahmen im letzten Jahr, das sogenannte Monitoring des NAP, hat jedoch gezeigt, dass das Setzen auf Freiwilligkeit alleine nicht ausreicht und gesetzliche Verbindlichkeiten zur Einhaltung von Menschenrechten im gesamten Produktionsprozess nötig sind.