Schluss mit lästigen und teuren Vertragsverlängerungen

25. Juni 2021

Fraktion vor Ort digital mit Bärbel Kofler und Rita Hagl-Kehl

Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Bärbel Kofler hatte zur einer digitalen Fraktion vor Ort Veranstaltung mit ihrer Kollegin, der parlamentarische Staatssekretärin im Justizministerium Rita Hagl-Kehl geladen. Hagl-Kehl ist im Ministerium zuständig für den Verbraucherschutz.

Der Verbraucherschutz sei ein weites Feld, von der Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel über die Regelung von Schadensersatzansprüchen bis hin zur Pflicht des Kenntlichmachens von Werbung in den sozialen Medien, so Kofler in ihrer Einleitung.

FvO digital Verbraucherschutz mit Rita Hagl-Kehl
Screenshot der Veranstaltung mit Rita Hagl-Kehl

Zu Beginn der Legislaturperiode konnte das SPD-geführte Justizministerium schnell die Musterfeststellungsklage umsetzen. So konnten die Verjährungsfristen etwa beim Dieselskandal eingehalten und letztlich den Geschädigten zu einer Entschädigung verholfen werden.

Aktuell soll die Lebensmittelkennzeichnung Nutri-Score künftig den Konsumenten helfen den Nährwert von Nahrungsmitteln leichter erkennen zu können. „Falsche Ernährung kostet unser Gesundheitssystem jährlich Milliarden“, erläuterte Rita Hagl-Kehl, daher wäre künftig eine verpflichtende und nicht nur freiwillige Einführung hier sehr wichtig.

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge, das gestern Nacht im Bundestag verabschiedet wurde, bringt weitere Verbesserungen für die Menschen in Deutschland: Ob Streamingdienst, Fitnesstudio oder Handy, Aboverträge sind weit verbreitet. Will man sein Abo beenden, fangen damit aber manchmal die Probleme an: Komplizierte Kündigungsbedingungen und zu kurze Fristen stürzen manche Verbraucher von der Abo- in die Schuldenfalle. Das ändert sich jetzt, denn Verbraucher können zukünftig einfacher und ohne Zeitdruck ihre Verträge kündigen und zu besseren Angeboten wechseln. Nach der anfänglichen Vertragslaufzeit - die auf maximal zwei Jahre begrenzt wird - können Abos künftig monatlich gekündigt werden. „Eine von uns geforderte Verkürzung von Vertragslaufzeiten auf ein Jahr war mit der Union leider nicht zu machen“, schilderte Hagl-Kehl. Automatische Verlängerungen um längere Zeiträume gehören aber damit der Geschichte an. Und wer künftig online einen Vertrag schließt, kann diesen dann online mit einem einfachen Klick kündigen. Dazu wird es einen Kündigungsbutton geben.

Außerdem stärkte der Bundestag diese Woche mit dem Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen die Verbraucherrechte beim Kauf eines Smartphones, Tablets oder Software. Künftig gibt es eine Update-Pflicht für Verkäufer von digitalen Gütern, um eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit von Geräten und IT-Sicherheit zu garantieren. Die Update-Pflicht schließt nicht nur Smartphones mit ein, sondern beispielsweise auch Steuerungen von langlebigen Heizungsanlagen.

„Das sind wichtige Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, ebenso wie das künftige Erfordernis der Schriftform für am Telefon abgeschlossene Energieverträge. So kann man sich Verträge noch einmal in Ruhe ansehen und vielleicht seinen Kindern oder Nachbarn für eine Einschätzung zeigen“, so Hagl-Kehl.

Ein Bürger aus Siegsdorf ließ sich von der Staatssekretärin nochmal genau die neuen Regelungen zu den Vertragsverlängerungen darstellen. Eine Zuschauerin aus Berchtesgaden wollte wissen, wie Hagl-Kehl die kommerziellen Vergleichsportale einschätzt. „Es muss künftig in den Vergleichsportalen genau gekennzeichnet sein, wie die Rankings zustande kommen. Auch muss sichergestellt werden, dass Bewertungen von Angeboten auch tatsächlich von Verbrauchern stammen und nicht von den Anbietern gekauft wurden“, so Hagl-Kehl.

Frau Aigner aus Freilassing interessierte sich für die Ziele, die Hagl-Kehl über die aktuell beschlossenen Änderungen hinaus im Verbraucherschutz noch umsetzen wolle. „Gerade die Verkürzung von anfänglichen Vertragslaufzeiten auf ein Jahr wäre mir sehr wichtig. Außerdem die Ausweitung des Schriftformerfordernisses auf alle am Telefon abgeschlossenen Verträge, nicht nur für den Energiesektor. Auch im Gewährleistungsrecht und im Bereich der aktuell neu geregelten Updateverpflichtungen für Heizungsanlagen würde ich mir weitere Verbesserungen wünschen“, betonte Rita Hagl-Kehl.

Bärbel Kofler dankte ihrer Kollegin zum Abschluss für die vielen Informationen und den Zusehenden für die zahlreichen Fragen. Die Veranstaltung ist auf der Facebook-Seite von Bärbel Kofler zum Nachschauen verfügbar.