Hier gebe ich Ihnen einen Überblick über meine Einkünfte.
Neben meinem Bundestagsmandat und meinem Amt als parlamentarische Staatssekretärin erhalte ich als Mitglied des Rundfunkrates der Deutschen Welle eine Aufwandsentschädigung. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstige Sonderleistungen erhalte ich nicht.
Die Abgeordnetenentschädigung entspricht der Höhe der Besoldung von Bundesrichtern. Der Betrag wird jährlich anhand des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes angepasst. Wir Abgeordnete haben somit keinen Einfluss auf die Berechnung der Erhöhung.
Die Entschädigung für meine Tätigkeit als Abgeordnete (»Diäten«) sind aufgrund meiner Tätigkeit als Staatssekretärin nach § 29 Abs. 1 Abgeordnetengesetz um 50% zu kürzen, höchstens jedoch in Höhe von 30% meiner Amtsbezüge als Parlamentarischer Staatssekretär. Die Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 10.012,89 Euro wird gemäß § 11 Abs. 3 AbgG um 27,43 Euro kostengedämpft, um 3.806,- Euro gekürzt und das führt bei mir nach Abzug der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Betrag von 6.628,14 Euro brutto (Stand: 01.02.2020).
Seit dem 08.12.2021 bin ich parlamentarische Staatssekretärin bei der bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Als Parlamentarische Staatssekretärin erhalte ich Amtsbezüge in Höhe von 11.454,72 Euro, einen Tarifzuschlag von 30,68 Euro plus 1.035,43 Euro Ortszuschlag, eine Aufwandspauschale von 230,08 Euro und 153,39 Euro als Entschädigung für den doppelten Wohnsitz – die Beträge sind bis auf die Pauschale für den doppelten Wohnsitz und die Aufwandspauschale jeweils steuerpflichtig.
Nach Abzug von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ergibt das bei mir einen Nettobezug von 8218,56 Euro (Stand: 01.02.2022).
Für die Mitgliedschaft im Rundfunkrat der Deutschen Welle erhalte ich monatlich eine Aufwandsentschädigung von 458,34 Euro brutto.
Die 2023 beschlossene Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro, die ich als Parlamentarische Staatssekretärin ebenso wie alle Ministerinnen und Minister und Bundesbeamte erhalte, spende ich vollumfänglich an gemeinnützige Institutionen bzw. Sozialverbände in meinem Wahlkreis.
Zur Deckung der Kosten, die Abgeordneten durch ihre Tätigkeit sowohl in Berlin und als auch im Wahlkreis entstehen, erhalten Bundestagsabgeordnete zusätzlich zu den Diäten eine steuerfreie Kostenpauschale. Da ich als Parlamentarische Staatssekretärin einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekomme, wird die Kostenpauschale nach § 12 Abs. 6 Abgeordnetengesetz um 25 Prozent gekürzt. Somit beläuft sich meine steuerfreie Kostenpauschale auf 3.437,54 Euro (Stand 01.02.2022).
Die Kostenpauschale gehört nicht zum Einkommen von Abgeordneten. Sie dient zur Erledigung der Aufgaben der Abgeordneten und wird für Aufwendungen im Zusammenhang mit meinem Mandat gezahlt. Ich bezahle davon u.a. die Miete für mein Wahlkreisbüro in Traunstein, Porto, Zeitungen, Fachpublikationen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Sachkosten sowie die Miete und Steuer meiner Zweitwohnung in Berlin.
Abzüge bei Nichtanwesenheit:
Es werden:
bei unentschuldigtem Fehlen an einem Plenarsitzungstag 200 €,
bei entschuldigtem Fehlen an einem Plenarsitzungstag (Entschuldigungsschreiben) 100 €,
bei Nichteintragung in die Anwesenheitsliste an einem Sitzungstag, der nicht Plenarsitzungstag ist 100 €,
bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung oder einer Wahl mit Namensaufruf oder Wahlausweis 100 €,
von der Aufwandspauschale abgezogen.
Einer Bundestagsabgeordneten stehen 23.205,- Euro (Arbeitnehmerbrutto Stand 01. April 2022) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Das reicht in meinen Büros in Traunstein und Berlin für:
3 Wissenschaftliche MitarbeiterInnen
1 Sachbearbeiter
2 Bürokräfte
und die gelegentliche Beschäftigung von Aushilfen.
Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.
Für Dienstreisen als Abgeordnete stellt der Deutsche Bundestag folgende Leistungen bereit:
Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit
Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse)
Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin
Dauerkarte für Berliner Verkehrsverbund
Für Büromaterial, Software, Hardware, technische Ausstattung, Mobiltelefon, Telefon- und Faxkosten, Briefpapier, Visitenkarten etc. stehen jeder/jedem Abgeordneten jeweils bis zu 12.000 Euro im Jahr, also umgerechnet 1.000 Euro monatlich zu. Die Büroausstattung wird bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag direkt bezahlt. Zusätzliche Ausgaben müssen aus der Kostenpauschale beglichen werden.
Weitergehende Informationen zum Thema Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und Amtsausstattung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages finden Sie hier: Deutscher Bundestag - Entschädigung
Alle obenstehenden Angaben beziehen sich soweit nicht anders angegeben auf den Stand 01. Februar 2022.