Die Entschädigung für Abgeordnete ist kein Geheimnis, sondern gesetzlich geregelt. In Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es zur Bezahlung der Bundestagsabgeordneten: "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. [...] Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Das betreffende Bundesgesetz ist das Abgeordnetengesetz, das die Leistungen an die Bundestagsabgeordneten festlegt.
Bundestagsabgeordnete erhalten eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (auch "Diäten" genannt) von monatlich 9.780,28 Euro brutto (Stand Juli 2018). Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches gibt es nicht.
Dieser Betrag stellt das Einkommen aus der Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete dar. Brutto ist aber nicht gleich netto. Wie jeder Bürger und jede Bürgerin zahlt eine Abgeordnete genauso Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag. Auch Beiträge zur Krankenversicherung sind aus den "Diäten" zu bestreiten.
Hinzu kommen noch weitere Ausgaben, die auf das Bundestagsmandat zurückgehen und ebenfalls aus den Diäten zu bestreiten sind. Verpflichtend für einen SPD-Bundestagsabgeordneten sind die Abgaben an die verschiedenen Gliederungen der Partei. Ich zahle dafür ca. 1300.- Euro im Monat. Wie andere Bürger auch finanziere ich aus diesem Einkommen Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft, zu Vereinen usw.
Einem Bundestagsabgeordneten stehen derzeit 21.536,- Euro (Arbeitnehmerbrutto Stand März 2018) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Das reicht in meinen Büros in Traunstein und Berlin für:
Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.
Für Dienstreisen stellt der Deutsche Bundestag folgende Leistungen bereit:
12.000 Euro im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Briefpapier, etc. Bürokosten werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche Ausgaben werden aus der Aufwandspauschale beglichen.
4.339,97 € Euro (Stand Januar 2018) im Monat für mandatsbezogene Ausgaben: Miete und Kosten für das Wahlkreisbüro in Traunstein, Miete und Zusatzkosten für Zweitwohnung in Berlin, Geräte und Möbel, Information der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen), weitere Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW), Bücher, Zeitungen, Porto, Repräsentationsaufgaben, etc.
Die Aufwandspauschale ist steuerfrei, ihre Verwendung muss nicht einzeln gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden.
Abzüge bei Nichtanwesenheit:
werden von der Aufwandspauschale abgezogen.
Das Amt als „Menschenrechtsbeauftragte“, so die Kurzform, führte ich von März 2016 bis Ende 2018 als Ehrenamt aus. Seit 2019 erhalte ich für dieses Amt eine Aufwandspauschale von 31.000 Euro jährlich.
Meine Aufwandsentschädigung im Beirat für sparkassenpolitische Grundsatzfragen des Sparkassenverbands Bayern spende ich nach Abzug der Unkosten.